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E-Rezept

Seit 1. Januar 2024 ist das E-Rezept bundesweit flächendeckend eingeführt worden und hat das klassische rosa-farbene Papierrezept (Muster 16) abgelöst. Das Rezept wird seitdem digital als sogenanntes elektronisches Rezept (E-Rezept) mit einer elektronischen Signatur (ohne Unterschrift) verpflichtend für verschreibungspflichtige Arzneimittel für gesetzlich Versicherte (für privat Versicherte freiwillig) in Arztpraxen ausgestellt.

Das E-Rezept gilt für:

  • Verordnungen von Fertigarzneimitteln (mit PZN = Pharmazentralnummer = bundeseinheitlicher Identifikationsschlüssel für Arzneimittel, 8 stellige Nummer: kennzeichnet Arzneimittel zu: Bezeichnung, Darreichungsform, Wirkstoffstärke und Packungsgröße)
  • Wirkstoffverordnung
  • Rezepturen
  • Freitextverordnung

Ausnahme sind Betäubungsmittel. Für Heil- und Hilfsmittel und Sonderrezepte wird die digitale Ausstellung stufenweise angepasst werden.

 

Funktion

Es gibt 4 Alternativen zum Abruf und Einlösen des E-Rezeptes:

Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt stellt ein E-Rezept als QR-Code aus (z. B. nach einer Videosprechstunde). Die oder der Versicherte wählt dann aus, in welcher Form das E-Rezept abrufbar sein soll:

  1. Auf der eGK
  2. In der E-Rezepte-App (der gematik) auf dem Smartphone
  3. Als Papierausdruck mit einem QR-Code. Alle Informationen des bisherigen Standardrezeptes beinhaltet auch der QR-Code. (Der Papierausdruck ist kostenlos!)
  4. Mit dem eHealth-CardLink für Apps von Apotheken bzw. Versandapotheken mit der Gesundheitskarte (eGK) ohne PIN

Für eine komplett digitale Medikamentenverwaltung lohnt sich die E-Rezepte-App der gematik oder der eHealth-CardLink:

  • Überblick über E-Rezepte aus den letzten 100 Tagen
  • Möglichkeit, Medikamente direkt über die App bei Apotheken zu bestellen
  • die Verfügbarkeit prüfen und Auskunft zu Abholung oder Versand erhalten
  • sich Medikamente liefern zu lassen

Alle E-Rezepte werden im E-Rezept-Fachdienst der TI gespeichert, nicht auf der eGK, diese dient nur als Schlüssel, um der Apotheke den Zugriff zu ermöglichen.

 

Vorteile

  • Mehr Zeit durch weniger Wege:
    • Verfügbarkeit des Arzneimittels in Apotheken kann digital abgefragt werden (mit der E-Rezepte-App der gematik)
    • Online-Einlösung und Bestellung möglich
    • Folgerezepte ohne Arztbesuch (innerhalb eines Quartals)
  • Speicherung verhindert Doppelmedikation
  • volle Flexibilität: die/der Versicherte entscheidet selbst wie, wo und von wem das Rezept eingelöst wird
  • Verteter:innen können das E-Rezept einlösen
  • Rezeptdaten sind über den QR-Code sicher, datenschutzkonform und diskret (im Vergleich zum Papierausdruck), nur die/der Versicherte und die Apotheke können den QR-Code einsehen

 

Quelle: https://www.gematik.de/anwendung, zuletzt abgerufen am: 02.04.2025

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