Seit 1. Januar 2024 ist das E-Rezept bundesweit flächendeckend eingeführt worden und hat das klassische rosa-farbene Papierrezept (Muster 16) abgelöst. Das Rezept wird seitdem digital als sogenanntes elektronisches Rezept (E-Rezept) mit einer elektronischen Signatur (ohne Unterschrift) verpflichtend für verschreibungspflichtige Arzneimittel für gesetzlich Versicherte (für privat Versicherte freiwillig) in Arztpraxen ausgestellt.
Das E-Rezept gilt für:
- Verordnungen von Fertigarzneimitteln (mit PZN = Pharmazentralnummer = bundeseinheitlicher Identifikationsschlüssel für Arzneimittel, 8 stellige Nummer: kennzeichnet Arzneimittel zu: Bezeichnung, Darreichungsform, Wirkstoffstärke und Packungsgröße)
- Wirkstoffverordnung
- Rezepturen
- Freitextverordnung
Ausnahme sind Betäubungsmittel. Für Heil- und Hilfsmittel und Sonderrezepte wird die digitale Ausstellung stufenweise angepasst werden.
Funktion
Es gibt 4 Alternativen zum Abruf und Einlösen des E-Rezeptes:
Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt stellt ein E-Rezept als QR-Code aus (z. B. nach einer Videosprechstunde). Die oder der Versicherte wählt dann aus, in welcher Form das E-Rezept abrufbar sein soll:
- Auf der eGK
- In der E-Rezepte-App (der gematik) auf dem Smartphone
- Als Papierausdruck mit einem QR-Code. Alle Informationen des bisherigen Standardrezeptes beinhaltet auch der QR-Code. (Der Papierausdruck ist kostenlos!)
- Mit dem eHealth-CardLink für Apps von Apotheken bzw. Versandapotheken mit der Gesundheitskarte (eGK) ohne PIN
Für eine komplett digitale Medikamentenverwaltung lohnt sich die E-Rezepte-App der gematik oder der eHealth-CardLink:
- Überblick über E-Rezepte aus den letzten 100 Tagen
- Möglichkeit, Medikamente direkt über die App bei Apotheken zu bestellen
- die Verfügbarkeit prüfen und Auskunft zu Abholung oder Versand erhalten
- sich Medikamente liefern zu lassen
Alle E-Rezepte werden im E-Rezept-Fachdienst der TI gespeichert, nicht auf der eGK, diese dient nur als Schlüssel, um der Apotheke den Zugriff zu ermöglichen.
Vorteile
- Mehr Zeit durch weniger Wege:
- Verfügbarkeit des Arzneimittels in Apotheken kann digital abgefragt werden (mit der E-Rezepte-App der gematik)
- Online-Einlösung und Bestellung möglich
- Folgerezepte ohne Arztbesuch (innerhalb eines Quartals)
- Speicherung verhindert Doppelmedikation
- volle Flexibilität: die/der Versicherte entscheidet selbst wie, wo und von wem das Rezept eingelöst wird
- Verteter:innen können das E-Rezept einlösen
- Rezeptdaten sind über den QR-Code sicher, datenschutzkonform und diskret (im Vergleich zum Papierausdruck), nur die/der Versicherte und die Apotheke können den QR-Code einsehen
Quelle: https://www.gematik.de/anwendung, zuletzt abgerufen am: 02.04.2025