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Telematikinfrastruktur erklärt

Was ist die Telematikinfrastruktur?

Als Telematikinfrastruktur, abgekürzt TI, wird die Vernetzung der Akteurinnen und Akteure im deutschen Gesundheitswesen bezeichnet. Die TI bildet also die technische Grundlage, um Gesundheitsdaten schnell und sicher digital austauschen zu können. Als wichtigste Anwendung gilt die elektronische Patientenakte (ePA). Mehr über die Vorteile der ePA und anderer Anwendungen erfahren Sie weiter unten. Über die TI werden Apotheken, (Zahn-) Arztpraxen, Krankenhäuser sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten miteinander vernetzt. So sollen sie alle relevanten Daten miteinander austauschen können. Der Anschluss der Pflege an die TI ist Stand heute (Juni 2023) auf freiwilliger Basis möglich, dabei sind Fristen für die verpflichtende Anbindung der Pflege bereits gesetzlich vorgesehen.

In diesem Video haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zur TI zusammengefasst.

Anwendungen der TI

Noch nicht berücksichtigt ist bisher der Einbezug von digitalisierten Kernaufgaben der Pflege, wie z. B. elektronischer Pflegeplanung oder elektronischer Pflegedokumentation. Gesetzliche Vorgaben zur Einbindung dieser Prozesse in die TI sind abzuwarten.

E-Rezept

elektronisches Rezept
Die bekannten „rosa Zettel“ wurden durch das
E-Rezept ersetzt.
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ePA

elektronische
Patientenakte
Gesetzlich Versicherte können mithilfe der ePA souverän und eigenverantwortlich ihre Gesundheitsdaten verwalten.
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KIM Icon

KIM

Kommunikation im
Medizin­wesen
KIM ist die Kommunikation im Medizinwesen und funktioniert technisch ähnlich wie ein E-Mail-Programm
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TIM

TIM

Sicherer und datenschutzkonformer Messengerdienst
Mit TIM können alle zentralen Informationen, schnell, sicher und zuverlässig elektronisch ausgetauscht werden.
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Medikationsliste

eMP

Elektronischer
Medikationsplan
Der eMP ist eine freiwillige Möglichkeit für Versicherte den eigenen Medikamentenplan auf der Gesundheitskarte zu hinterlegen.
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NFDM

Notfalldatensatz-management
Der NFDM managed Notfalldaten. Sie können freiwillig von Versicherten auf der Gesundheitskarte hinterlegt werden.
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VSDM

VSDM

Versicherten-Stammdaten-management
Das VSDM ist dafür verantwortlich die Versichertenstammdaten von gesetzlich Krankenversicherten aktuell zu halten.
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DEMIS

Elektronische Infektionsmeldungen an Ämter
Mit DEMIS wird das Meldesystem für Infektionskrankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) weiterentwickelt und verbessert.
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KIM Icon

KIM

  • Gehört zu den Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI)
  • Funktioniert technisch ähnlich wie ein E-Mail-Programm
  • KIM-Nachrichten werden zusätzlich signiert, verschlüsselt und gesichert über die TI übertragen
  • Ein zentrales Kommunikationsmedium für den digitalen sektorenübergreifenden Informations- und Datenaustausch im Gesundheits- und Pflegewesen

Nutzungsszenarien für KIM

  • Kommunikation mit anderen Leistungserbringern
  • Direkter Datenaustausch (Vitaldaten, Medikationspläne, Überleitungsbögen)
  • Austausch E-Rezept-Token mit Arztpraxen und Apotheken
  • Vollelektronische Leistungsabrechnung mit den Pflegekassen
    (Für bestimmte Leistungsarten ab Februar 2025 möglich)

Der digitale Kommunikationsprozess via KIM

Die Vorteile auf einen Blick

  • Digitales Adressbuch
  • Schnellere Abstimmungsprozesse
  • Ressourceneinsparung
  • Keine Medienbrüche
  • Verschlüsselte Kommunikation

Vorbereitung

Automatisierte Vorbereitung der KIM-Nachricht incl. Empfänger und Anhängen

KIM-Versand

Versand der automatisch verschlüsselten und signierten Nachricht via Mausklick

Dokumentation

Nachverfolgung des Kommunikations-verlaufs und Übernahme von Daten in das Primärsystem

Beispiele für eine KIM-Adresse

Persönliche Adresse:
Max.Mustermann@<anbieter>.kim.telematik

Einrichtungsadresse:
Pflegedienst.XY@<wunschdomain>.kim.telematik

Funktionsadresse:
Verordnung.HKP@<wunschdomain>.kim.telematik
Wohnbereich01.PflegeheimXY@<wunschdomain>.kim.telematik

Die KIM-Versionen im Überblick

  • KIM 1.0
    Basisfunktionalität, Anhänge Größenlimit bis 15 MB, Zulassung bis 30.09.2024
  • KIM 1.5
    Einführung von Dienstkennungen, Versand von Anhängen mit Größenlimit bis 500 MB
    (wenn Empfänger KIM 1.5+ unterstützt)
  • KIM 1.5+
    Empfang von Anhängen bis Größenlimit 500 MB, Funktionalität muss vom Administrator freigegeben werden, technische Voraussetzung klären
    (Bandbreite, Arbeitsspeicher etc.)

Rechte- & Rollenvergabe

Prüfen und Festlegen, welche Personen Berechtigung

  • für den Zugriff auf das KIM-Postfach und
  • das Versenden von KIM-Nachrichten erhalten
  • Mitarbeitende sollten aus Datenschutzgründen nur Zugriff auf Daten erhalten, die für die Versorgung der von ihnen betreuten Pflegebedürftigen relevant sind.
  • Technische Möglichkeiten prüfen des Primärsystems für eine Rechte- und Rollenvergabe

KIM-Adressen hinterlegen + finden

  • KIM-Adressen externer Kontakte können im Primärsystem der Pflegeeinrichtung hinterlegt werden, z. B. in den Stammdaten der Arztpraxen und Apotheken
  • Bei Kommunikationspartnern individuell nachfragen nach der KIM-Adresse
  • eigene KIM-Adresse in E-Mail oder Brief-Signaturen aufnehmen
  • eigene KIM-Adresse auf der Webseite platzieren

Gateway

Illustration Gateway

Aktuelles zur Ti aus unserer Mediathek (Juni 2023):

Screenshots des pdf´s: TI-Handlungsempfehlung

Telematik­infra­struktur für die Pflege­praxis

Handlungsempfehlungen:
Potenziale nutzen – Praxisrelevanz sichern

pdf, 1 MB

Zukunft der Pflege – die Telematikinfrastruktur

Gast: Martin Heisch, gematik GmbH

Ziel der Telematikinfrastruktur ist es, dass alle relevanten Akteurinnen und Akteure im Gesundheitswesen sektorenübergreifend miteinander Daten austauschen können. Im Gespräch mit Jens Lauer stellt Herr Martin Heisch vor, was die Telematikinfrastruktur eigentlich ist und welche Auswirkungen die Anbindung der Pflege an die Telematikinfrastruktur für alle beteiligten Akteurinnen und Akteure haben wird. Ein interessanter Podcast für alle, die sich für das Themenfeld Digitalisierung in der ambulanten Pflege interessieren.

Telematikinfrastruktur im Alltag

Die Telematikinfrastruktur bietet als sicheres und geschlossenes digitales Netzwerk das lang angestrebte zentrale Kommunikationssystem für alle Akteurinnen und Akteure des Gesundheitswesens. Mittelfristig sollen über die TI alle Leistungserbringer des Gesundheitssystems auf Augenhöhe miteinander kommunizieren sowie Daten von Patientinnen und Patienten untereinander austauschen können – sofern diese es zulassen. So können Informationen über eine Patientin oder einen Patienten ohne Zeitverlust und Medienbruch an alle relevanten Akteurinnen und Akteure übermittelt werden. Langwierige und komplizierte Abstimmungswege mit papierbasierten Verordnungen und Rezepten gehören dann der Vergangenheit an und effektives Nachfragen zu bestimmten Details wird deutlich vereinfacht. Aktuell (Juni 2023) ist eine solche umfassende Nutzung der TI allerdings noch eine Vision.

Mögliches Scenario:

Bild zeigt einen älteren lachenden Herrn, der stellvertretend für die Zielgruppe "Pflegebedürftig" stehen soll

Hans Schmidt

pflegebedürftiger Mensch

Hans hat sich dazu entschlossen, einen ambulanten Pflegedienst zur Unterstützung im Alltag hinzu zu ziehen. Er fühlt sich sicherer, da er nun weiß, dass jemand regelmäßig nach ihm schaut und sein vernetzter Hausnotruf dieses Sicherheitsgefühl noch verstärkt. Gemeinsam mit seinen Kindern hat er sich über die Vorteile der elektronischen Patientenakte (ePA) informiert und sich für die Nutzung entschieden.

Heute ist Hans froh über diese Entscheidung, denn kurz darauf ist er tatsächlich zu Hause gestürzt und über den Hausnotruf wurde der Rettungsdienst verständigt. Durch den zur Verfügung stehenden Notfalldatensatz in seiner ePA konnte der Rettungsdienst bereits vor Ort sehen, dass Hans blutverdünnende Medikamente einnimmt. Diese Informationen helfen auch den behandelnden Ärztinnen und Ärzten im Krankenhaus dabei, Untersuchungen, Behandlung und Medikation optimal abzustimmen. Hans hatte Glück, er konnte zeitnah aus dem Krankenhaus entlassen werden. Die behandelnde Ärztin übersendete via KIM (siehe unten) den Abschlussbericht an den niedergelassenen Hausarzt inkl. eines aktuellen elektronischen Medikationsplans.

Zeitstrahl der TI

Die Vernetzung der Akteurinnen und Akteure im Gesundheitswesen ist ein laufender Prozess und wird vom Gesetzgeber schrittweise vorangetrieben. Dabei werden die Rahmenbedingungen, Finanzierungsmöglichkeiten und Regularien mit jedem Gesetzpaket erweitert und konkretisiert. Dieser Vorgang ist noch nicht abgeschlossen, sodass auch in Zukunft mit weiteren Neuerungen zu rechnen ist. Es lohnt sich also, regelmäßig unsere Webseite zu besuchen.

2005

  • Gründung der gematik GmbH (damals: Gesellschaft für Telematik­anwendungen der Gesundheitskarte mbH)

2006

  • Einführung der elektronischen Gesundheitskarte

2019

  • Gesetzlich verpflichteter Anschluss von niedergelassenen Ärzten, Psychotherapeuten & Zahnärzten an TI
  • Einführung VSDM für niedergelassene Ärzte
  • Einführung Notfalldatensatz (NFDM)
  • Einführung elektronischer Medikationsplan

2020

Juni
  • Versicherte können eMP freiwillig nutzen (Speicherung auf eGK)

August
  • Inkrafttreten der Finanzierungsvereinbarung für Vertragsärzte
  • Verpflichtender TI-Anschluss für Apotheken

November
  • Beginn des Auswahlverfahrens des Modellprogramms zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur nach § 125 SGB XI

2021

Januar
  • Beginn der ePA, KK müssen ePA gesetzlich Versicherten zur Verfügung stellen
  • Verpflichtender TI-Anschluss für Krankenhäuser

Juli
  • Flächendeckende Implementierung der ePA in Arztpraxen, ePA muss bei Wunsch von Versicherten von Praxen befüllt werden (geplant, mit Verzögerungen ist zu rechnen)
  • Beginn Testphase eRezept
  • Freiwillige TI-Anbindung für Pflegeeinrichtungen, Hebammen, Physiotherapeuten möglich 

Oktober
  • Übermittlungsfähigkeit der elektronischen AU-Bescheinigung (eAU) wird für vertragsärztliche Praxen verpflichtend. Dies setzt die Nutzung von KIM voraus

2022

Juli
  • Ausschließliche Nutzung der eAU auch für Arbeitgeber
  • eGK nur noch Versichertenausweis, nicht mehr als Datenspeicher, schrittweises Vorgehen

September
  • Apotheken sind ready für das Einlösen
    von E-Rezepten

2023

Januar
  • Arbeitgeber erhalten AU-Daten nur noch digital
  • Einstellen pflegerischer Daten in ePA möglich

Juni
  • Aufbau nationaler E-Health-Kontaktstelle zur EU-weiten Vernetzung

Juli
  • Arztpraxen erhalten monatliche TI-Pauschale zur Refinanzierung der TI Kosten
  • Bundesweites Rollout des E-Rezeptes
  • Versicherte können E-Rezept über eGK einlösen

2024

Januar
  • Verpflichtende Einführung des E-Rezepts
    für verschreibungspflichtige Arzneimittel
    für alle

2025

Januar
  • Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs) sollen elektronisch über das E-Rezept von Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeuteninnen und Psychotherapeuten verordnet werden.
  • Die ePA wird für alle Versicherten als Opt-out Verfahren zur Verfügung stehen.

Juli
  • Alle Pflegeeinrichtungen müssen an die TI angebunden sein.

Rechtsgrundlage TI

Die Vernetzung der Akteurinnen und Akteure im Gesundheitswesen ist ein laufender Prozess und wird vom Gesetzgeber schrittweise vorangetrieben. Dabei werden die Rahmenbedingungen, Finanzierungsmöglichkeiten und Regularien mit jedem Gesetzpaket erweitert und konkretisiert. Dieser Vorgang ist noch nicht abgeschlossen, sodass auch in Zukunft mit weiteren Neuerungen zu rechnen ist. Es lohnt sich also, regelmäßig unsere Webseite zu besuchen.

HINWEIS: Relevant für die Telematikinfrastruktur sind nach aktuellem Stand (Juni 2023) die jeweils gültigen Fassungen der genannten Paragrafen.

Bitte beachten Sie dabei, dass wir für Sie an dieser Stelle nur die wichtigsten Gesetzesgrundlagen herausgesucht haben, es sich also nicht um eine abschließende Darstellung handelt. Es existieren viele weitere Regelungen in den Sozialgesetzbüchern V und XI, die die genaue Ausgestaltung spezifischer Aspekte der TI, ihrer Anwendungen und Rechte und Pflichten der beteiligten Akteurinnen und Akteure definieren.

§ 306 SGB V: Gesetzliche Definition der
Telematikinfrastruktur

§ 306 Telematikinfrastruktur

 

Hier wird eindeutig definiert, wer für die Schaffung der TI verantwortlich ist (BMG und die Spitzenverbände des Gesundheitswesens) und welchem Zweck diese dient.
Ebenso wird festgehalten, welche Komponenten unter die Definition der TI fallen.
Auch wird vorgeschrieben, dass die Daten, welche über die TI laufen, einem besonders hohem Sicherheitsstandard unterliegen müssen.

§ 334 SGB V: Anwendungen der
Telematikinfrastruktur

§ 334 SGB V: Anwendungen der Telematikinfrastruktur

 

Mit dieser Regelung wird festgelegt, welche Anwendungen für die TI zulässig sind und welche Kriterien sie erfüllen müssen (Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, der Qualität und der Transparenz der Versorgung).
– Elektronische Patientenakte
– Organspendeausweis
– Verweis auf Patientenverfügung
– Elektronischer Medikationsplan
– Elektronischer Notfalldatensatz
– elektronische Verordnungen
Zudem wird der gematik GmbH die Möglichkeit eingeräumt weitere Anwendungen vorzubereiten. Diese müssen dann aber gemäß den gesetzlichen Rahmenbedingungen zugelassen werden.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist mit der Überprüfung beauftragt.

 

§ 336 ff. SGB V: Rechte der Versicherten

§ 336 ff. SGB V: Rechte der Versicherten

 

In den Paragrafen 336 bis 338 regelt der Gesetzgeber die Rechte der Versicherten in Bezug auf die Telematikinfrastruktur und ihrer Anwendungen.
So werden hier beispielsweise die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten umfängliche Zugriffsrechte auf ihre Daten in den jeweiligen Anwendungen zu gewähren. Dies umfasst auch die Entscheidungshoheit über die Verarbeitung und Löschung von Daten sowie die Erteilung von (feingranularen) Zugriffsrechten für Dritte.

§ 360 SGB V: eVerordnungen, Anbindungs­pflicht für die Pflege

§ 360 SGB V: elektronische Verordnungen, Anbindungspflicht für HKI und AIP

 

Im Paragraf 360, Absatz 8 ist die gesetzliche Anbindungspflicht für die Hauskrankenpflege (nach § 37) und außerklinische Intensivpflege (§ 37c) geregelt.
Diese Anbindung ist notwendig, um elektronische Verordnungen elektronisch abrufen zu können.

 

§ 106b SGB XI: Finanzierung der Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur

§ 106b SGB XI: Finanzierung der Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur

Regelt die Finanzierungsgrundlage zum TI-Anschluss und laufenden Betrieb für Pflegeinrichtungen.
Die Pflegeeinrichtungen erhalten die Gelder von der Pflegeversicherung, analog der Finanzierungsvereinbarung mit den vertragsärztlich versorgenden Ärztinnen und Ärzten (nach § 376 SGB V).

§ 125 SGB XI: Modellvorhaben zur Einbindung von Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur

§ 125 SGB XI: Modellvorhaben zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur

 

Mit dem § 125 SGB XI hat der GKV-Spitzenverband den Auftrag erhalten, ein Modellprogramm zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die TI einzurichten. In diesem sollen der digitale sektorenübergreifende Informationsaustausch in der TI im Kontext ambulanter wie stationärer Versorgung pflegebedürftiger Menschen erprobt und Grundlagen für notwendige Standards für einen bundesweiten Rollout erarbeitet werden. Das Modellprogramm wird in dem Zeitraum von 2020 bis 2024 umgesetzt, die Modellvorhaben werden wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Insgesamt stehen hierfür 10 Mio. Euro bereit.

 

§ 125a SGB XI: Modellvorhaben zur Erprobung von Telepflege

§ 125a SGB XI: Modellvorhaben zur Erprobung der Telepflege

 

Mit dem § 125a SGB XI wird die gesetzliche Grundlage für ein wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt rund um die Möglichkeiten der sogenannten Telepflege gelegt. Für ein entsprechendes Vorhaben werden im Zeitraum 2022 bis 2024 10 Millionen € zur Verfügung gestellt. Voraussetzung ist die Beteiligung der gematik GmbH, der Bundesverbände der Träger der Pflegeeinrichtungen und die Beteiligung passender Verbände der Digitalwirtschaft.
Das Ziel ist zu untersuchen, wie mit Telepflege die Versorgung pflegebedürftiger Menschen verbessert werden kann.

In der folgenden Auflistung sehen Sie die Reihe der Gesetzes­pakete, welche der Gesetzgeber zur Weiterentwicklung der Telematik­infra­struktur und ihrer Anwendungen erlassen hat:
2023 – Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)
  • Verpflichtende TI-Anbindung für alle Pflegeeinrichtungen (SGB XI) zum 1. Juli 2025
  • Verpflichtung Anschluss an die TI für die Pflege (SGB V)
  • Neben E-Mails soll auch Videokommunikation und Messangerdienste über die TI laufen können
  • Digitale Identitäten ab 2023
  • Entwicklung einer Patientenkurzakte
  • Einführung des elektronischen Medikationsplans
  • Einführung elektronischer Organspendeausweis
  • Aufbau einer nationalen E-Health-Kontaktstelle bis 2023, Vernetzung ins EU-Ausland wird ermöglicht
  • Lückenlose Regelungen zum Schutz der Patientendaten in der TI, Verantwortlichkeiten klar festgelegt
  • Versicherte bestimmen selbst über Zugangsberechtigungen zu ihren Daten
  • Übernahme der Mehrheitsanteile der gematik GmbH durch Bund
  • ePA soll ab 2021 über Smartphone zugänglich sein
  • Freiwilliger Anschluss der Pflegeeinrichtungen an die die TI wird ermöglicht, inkl. Finanzierungsvereinbarung
  • Verpflichtung der Krankenkassen den Versicherten Angebote zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz zur Verfügung zu stellen
  • Gesetzliche Verpflichtung zur TI-Anbindung für Apotheken und Krankenhäuser bis Ende 2020
  • Schaffung einheitlicher Softwarestandards und Schnittstellen

TI Dashboard der gematik

In diesem Abschnitt spiegeln wir die aktuellen Kennzahlen der TI-Anwendungen von der Webseite der gematik GmbH. Diese Zahlen werden täglich aktualisiert.

KIM

ePA