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ePA

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist der zentrale digitale Speicherort für persönliche Gesundheitsdaten. 

Ab dem Jahr 2025 legen die gesetzlichen Krankenkassen für alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePA an (Opt-Out-Verfahren), es sei denn, die oder der Versicherte widerspricht der Einrichtung ausdrücklich. In der ePA werden medizinische Informationen wie Arztbriefe, Befunde, Laborwerte, Impfungen, Medikationspläne oder Röntgenbilder gespeichert. Das Ziel besteht darin, relevante Gesundheitsdaten an einem zentralen Ort digital verfügbar zu machen, damit sie im Behandlungsfall schnell und vollständig vorliegen.

Die ePA stellt ein wesentliches Element im Kontext der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens dar. Über die jeweilige App oder Ombudsstelle der Krankenkasse können Versicherte die gespeicherten Daten einsehen und verwalten.

Mittelfristig sollen alle relevanten Akteurinnen und Akteure im deutschen Gesundheitswesen Daten der ePA für ihr jeweiliges Arbeitsfeld nutzen können. Medienbruchfrei können dann relevante Informationen von A nach B bspw. von einer Hausarztpraxis an eine Physiotherapeutin weitergeleitet werden. Damit sollen Prozesse zwischen den Akteurinnen und Akteuren schlanker und die pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten verbessert werden. Angestrebt wird ebenso eine Reduzierung der Papierform hin zu digitalen, transparenten Arbeitsschritten und die Einbindung eines jederzeit online abrufbaren elektronischen Medikationsplans (eMP) und des Notfalldatensatzes (NFDM).

 

Quelle: https://www.gematik.de/anwendungen/epa-fuer-alle, zuletzt abgerufen am: 02.04.2025

Handout: Anleitung zum Einrichten der ePA zum Herunterladen, 1-seitig, pdf, 117 KB

Handout: Anleitung zum Einrichten der ePA und E-Rezept für Privatversicherte zum Herunterladen, 1-seitig, pdf, 131 KB

 

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