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VSDM

Das VSDM dient der digitalen Überprüfung von Versichertenstammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte.

Das VSDM dient der digitalen Überprüfung von Versichertenstammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte, d. h. es wird geprüft, ob ein Versicherter eine gültige aktuelle eGK hat und im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung Leistungen beanspruchen darf. Das VSDM ist eine gesetzliche Pflichtanwendung, die bei jedem ersten Arzt-Patienten-Kontakt pro Quartal für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland geprüft werden muss.

 

Gespeichert sind folgende Daten des Versicherten:

  • persönliche Daten des Versicherten: Name, Geburtsdatum, Adresse, Geschlecht
  • Informationen zur Krankenversicherung
  • Angaben zum Versicherungsschutz und zur Kostenerstattung

 

Funktion:

Ändern sich die Stammdaten des Versicherten, so werden die Daten durch den Versichertenstammdatendienst der jeweiligen Krankenkasse automatisch aktualisiert, ohne dass eine neue eGK ausgestellt werden muss. Durch das Stecken der eGK bspw. in der Arztpraxis werden die Stammdaten des Versicherten überprüft und ggf. aktualisiert.

Quelle: https://fachportal.gematik.de/anwendungen/versichertenstammdatenmanagement, zuletzt abgerufen am: 02.04.2025

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