In diesem Video haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zur TI zusammengefasst.
In diesem Video haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zur TI zusammengefasst.
Noch nicht berücksichtigt ist bisher der Einbezug von digitalisierten Kernaufgaben der Pflege, wie z. B. elektronischer Pflegeplanung oder elektronischer Pflegedokumentation. Gesetzliche Vorgaben zur Einbindung dieser Prozesse in die TI sind abzuwarten.
Die Vorteile auf einen Blick
Automatisierte Vorbereitung der KIM-Nachricht incl. Empfänger und Anhängen
Versand der automatisch verschlüsselten und signierten Nachricht via Mausklick
Nachverfolgung des Kommunikations-verlaufs und Übernahme von Daten in das Primärsystem
Persönliche Adresse:
Max.Mustermann@<anbieter>.kim.telematik
Einrichtungsadresse:
Pflegedienst.XY@<wunschdomain>.kim.telematik
Funktionsadresse:
Verordnung.HKP@<wunschdomain>.kim.telematik
Wohnbereich01.PflegeheimXY@<wunschdomain>.kim.telematik
Prüfen und Festlegen, welche Personen Berechtigung
Aktuelles zur Ti aus unserer Mediathek (Juni 2023):
Handlungsempfehlungen:
Potenziale nutzen – Praxisrelevanz sichern
pdf, 1 MB
Gast: Martin Heisch, gematik GmbH
Ziel der Telematikinfrastruktur ist es, dass alle relevanten Akteurinnen und Akteure im Gesundheitswesen sektorenübergreifend miteinander Daten austauschen können. Im Gespräch mit Jens Lauer stellt Herr Martin Heisch vor, was die Telematikinfrastruktur eigentlich ist und welche Auswirkungen die Anbindung der Pflege an die Telematikinfrastruktur für alle beteiligten Akteurinnen und Akteure haben wird. Ein interessanter Podcast für alle, die sich für das Themenfeld Digitalisierung in der ambulanten Pflege interessieren.
Die Telematikinfrastruktur bietet als sicheres und geschlossenes digitales Netzwerk das lang angestrebte zentrale Kommunikationssystem für alle Akteurinnen und Akteure des Gesundheitswesens. Mittelfristig sollen über die TI alle Leistungserbringer des Gesundheitssystems auf Augenhöhe miteinander kommunizieren sowie Daten von Patientinnen und Patienten untereinander austauschen können – sofern diese es zulassen. So können Informationen über eine Patientin oder einen Patienten ohne Zeitverlust und Medienbruch an alle relevanten Akteurinnen und Akteure übermittelt werden. Langwierige und komplizierte Abstimmungswege mit papierbasierten Verordnungen und Rezepten gehören dann der Vergangenheit an und effektives Nachfragen zu bestimmten Details wird deutlich vereinfacht. Aktuell (Juni 2023) ist eine solche umfassende Nutzung der TI allerdings noch eine Vision.
Hans hat sich dazu entschlossen, einen ambulanten Pflegedienst zur Unterstützung im Alltag hinzu zu ziehen. Er fühlt sich sicherer, da er nun weiß, dass jemand regelmäßig nach ihm schaut und sein vernetzter Hausnotruf dieses Sicherheitsgefühl noch verstärkt. Gemeinsam mit seinen Kindern hat er sich über die Vorteile der elektronischen Patientenakte (ePA) informiert und sich für die Nutzung entschieden.
Heute ist Hans froh über diese Entscheidung, denn kurz darauf ist er tatsächlich zu Hause gestürzt und über den Hausnotruf wurde der Rettungsdienst verständigt. Durch den zur Verfügung stehenden Notfalldatensatz in seiner ePA konnte der Rettungsdienst bereits vor Ort sehen, dass Hans blutverdünnende Medikamente einnimmt. Diese Informationen helfen auch den behandelnden Ärztinnen und Ärzten im Krankenhaus dabei, Untersuchungen, Behandlung und Medikation optimal abzustimmen. Hans hatte Glück, er konnte zeitnah aus dem Krankenhaus entlassen werden. Die behandelnde Ärztin übersendete via KIM (siehe unten) den Abschlussbericht an den niedergelassenen Hausarzt inkl. eines aktuellen elektronischen Medikationsplans.
Die Vernetzung der Akteurinnen und Akteure im Gesundheitswesen ist ein laufender Prozess und wird vom Gesetzgeber schrittweise vorangetrieben. Dabei werden die Rahmenbedingungen, Finanzierungsmöglichkeiten und Regularien mit jedem Gesetzpaket erweitert und konkretisiert. Dieser Vorgang ist noch nicht abgeschlossen, sodass auch in Zukunft mit weiteren Neuerungen zu rechnen ist. Es lohnt sich also, regelmäßig unsere Webseite zu besuchen.
Die Vernetzung der Akteurinnen und Akteure im Gesundheitswesen ist ein laufender Prozess und wird vom Gesetzgeber schrittweise vorangetrieben. Dabei werden die Rahmenbedingungen, Finanzierungsmöglichkeiten und Regularien mit jedem Gesetzpaket erweitert und konkretisiert. Dieser Vorgang ist noch nicht abgeschlossen, sodass auch in Zukunft mit weiteren Neuerungen zu rechnen ist. Es lohnt sich also, regelmäßig unsere Webseite zu besuchen.
HINWEIS: Relevant für die Telematikinfrastruktur sind nach aktuellem Stand (Juni 2023) die jeweils gültigen Fassungen der genannten Paragrafen.
Bitte beachten Sie dabei, dass wir für Sie an dieser Stelle nur die wichtigsten Gesetzesgrundlagen herausgesucht haben, es sich also nicht um eine abschließende Darstellung handelt. Es existieren viele weitere Regelungen in den Sozialgesetzbüchern V und XI, die die genaue Ausgestaltung spezifischer Aspekte der TI, ihrer Anwendungen und Rechte und Pflichten der beteiligten Akteurinnen und Akteure definieren.
§ 306 Telematikinfrastruktur
Hier wird eindeutig definiert, wer für die Schaffung der TI verantwortlich ist (BMG und die Spitzenverbände des Gesundheitswesens) und welchem Zweck diese dient.
Ebenso wird festgehalten, welche Komponenten unter die Definition der TI fallen.
Auch wird vorgeschrieben, dass die Daten, welche über die TI laufen, einem besonders hohem Sicherheitsstandard unterliegen müssen.
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§ 334 SGB V: Anwendungen der Telematikinfrastruktur
Mit dieser Regelung wird festgelegt, welche Anwendungen für die TI zulässig sind und welche Kriterien sie erfüllen müssen (Verbesserung der Wirtschaftlichkeit, der Qualität und der Transparenz der Versorgung).
– Elektronische Patientenakte
– Organspendeausweis
– Verweis auf Patientenverfügung
– Elektronischer Medikationsplan
– Elektronischer Notfalldatensatz
– elektronische Verordnungen
Zudem wird der gematik GmbH die Möglichkeit eingeräumt weitere Anwendungen vorzubereiten. Diese müssen dann aber gemäß den gesetzlichen Rahmenbedingungen zugelassen werden.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist mit der Überprüfung beauftragt.
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§ 336 ff. SGB V: Rechte der Versicherten
In den Paragrafen 336 bis 338 regelt der Gesetzgeber die Rechte der Versicherten in Bezug auf die Telematikinfrastruktur und ihrer Anwendungen.
So werden hier beispielsweise die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten umfängliche Zugriffsrechte auf ihre Daten in den jeweiligen Anwendungen zu gewähren. Dies umfasst auch die Entscheidungshoheit über die Verarbeitung und Löschung von Daten sowie die Erteilung von (feingranularen) Zugriffsrechten für Dritte.
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§ 360 SGB V: elektronische Verordnungen, Anbindungspflicht für HKI und AIP
Im Paragraf 360, Absatz 8 ist die gesetzliche Anbindungspflicht für die Hauskrankenpflege (nach § 37) und außerklinische Intensivpflege (§ 37c) geregelt.
Diese Anbindung ist notwendig, um elektronische Verordnungen elektronisch abrufen zu können.
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§ 106b SGB XI: Finanzierung der Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur
Regelt die Finanzierungsgrundlage zum TI-Anschluss und laufenden Betrieb für Pflegeinrichtungen.
Die Pflegeeinrichtungen erhalten die Gelder von der Pflegeversicherung, analog der Finanzierungsvereinbarung mit den vertragsärztlich versorgenden Ärztinnen und Ärzten (nach § 376 SGB V).
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§ 125 SGB XI: Modellvorhaben zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur
Mit dem § 125 SGB XI hat der GKV-Spitzenverband den Auftrag erhalten, ein Modellprogramm zur Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die TI einzurichten. In diesem sollen der digitale sektorenübergreifende Informationsaustausch in der TI im Kontext ambulanter wie stationärer Versorgung pflegebedürftiger Menschen erprobt und Grundlagen für notwendige Standards für einen bundesweiten Rollout erarbeitet werden. Das Modellprogramm wird in dem Zeitraum von 2020 bis 2024 umgesetzt, die Modellvorhaben werden wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Insgesamt stehen hierfür 10 Mio. Euro bereit.
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Mit dem § 125a SGB XI wird die gesetzliche Grundlage für ein wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt rund um die Möglichkeiten der sogenannten Telepflege gelegt. Für ein entsprechendes Vorhaben werden im Zeitraum 2022 bis 2024 10 Millionen € zur Verfügung gestellt. Voraussetzung ist die Beteiligung der gematik GmbH, der Bundesverbände der Träger der Pflegeeinrichtungen und die Beteiligung passender Verbände der Digitalwirtschaft.
Das Ziel ist zu untersuchen, wie mit Telepflege die Versorgung pflegebedürftiger Menschen verbessert werden kann.
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In diesem Abschnitt spiegeln wir die aktuellen Kennzahlen der TI-Anwendungen von der Webseite der gematik GmbH. Diese Zahlen werden täglich aktualisiert.