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A D E G I K N P S T V W

eMP

eMP steht für elektronischer Medikationsplan.

Der eMP ist eine freiwillige Möglichkeit für Versicherte den eigenen Medikamentenplan auf der Gesundheitskarte zu hinterlegen. Damit sind Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Apothekerinnen und Apotheker stets umfassend und aktuell über die medikamentöse Behandlung der oder des Versicherten informiert. Zukünftig soll der eMP vor allem in der ePA der Versicherten gespeichert werden.

 

FUNKTION

Über den eMP erfolgt ein Zugriff auf die Medikamente, die eine Versicherte oder ein Versicherter aktuell einnimmt inkl. unerwünschter Nebenwirkungen (z. B. Allergie auf Penicillin).

Folgende Daten werden im eMP hinterlegt:

  • Patientenstammdaten: Name, Adresse, Geburtsdatum
  • Medikationsrelevante Daten, wie z. B. Allergien und Unverträglichkeiten
  • Angaben zur Medikation, d. h. alle Arzneimittel, die eine Patientin oder ein Patient einnimmt und Informationen zur Anwendung (Dosis, Zeitpunkt, Häufigkeit etc.).

 

VORTEILE

  • Ärztliches Personal hat aktuellen Überblick, wenn z. B. ein neues Medikament verschrieben werden soll
  • Überblick, ob in der Apotheke rezeptfreie Arzneimittel gekauft wurden (Selbstmedikation)
  • Informationen für die Ausstellung eines Wiederholungsrezeptes
  • Änderungen der Medikation (Dosis, Zeitpunkt, Präparat) können schnell hinterlegt werden und sind somit immer tagesaktuell nachvollziehbar
  • Die Anwendung ermöglicht eine bessere Abstimmung zur Verordnung von Medikamenten und hilft Doppelmedikation zu vermeiden.
  • Hinterlegung von eventuell aufgetretenen Nebenwirkungen

 

Mit der ePA erhalten gesetzlich Versicherte automatisch einen digital gestützten Medikationsprozess (dgMP), d.h. Versicherte erhalten von Beginn an eine vollständige, weitestgehend automatisiert erstellte, digitale Medikationsübersicht in ihrer ePA.

Haus- und Fachärzt:innen haben dadurch einen Überblick, welche Medikamente eingenommen werden. Das vermeidet Wechselwirkungen von Arzneimitteln und erhöht vor allem die Patientensicherheit. Zunächst werden verschriebene E-Rezepte automatisch in einer Medikationsliste gespeichert, also alle Medikamente, die über das E-Rezept verschrieben und eingelöst werden, voraussichtlich ab Mitte 2025 wird es mit der ePA-Version 3.1 einen Medikationsplan geben, der dann die Medikationsliste ablöst. Dort werden dann alle aktuellen Medikamente von allen Fachärzten zusammen in einer Übersicht zusammengestellt, d.h. jeder Arzt, der Medikamente verschreibt, hinterlegt sie genau in diesem Medikationsplan und zwar auch in welcher Dosierung und Dauer das Medikament eingenommen werden soll.

Der Medikationsplan kann dann institutionsübergreifend gepflegt und ergänzt werden – z.B. bei Entlassung aus dem Krankenhaus – der häuslichen Pflege oder stationären Pflegeeinrichtung.

Quellen: https://www.gematik.de/anwendungen/e-medikationsplan/ und https://fachportal.gematik.de/anwendungen/elektronischer-medikationsplan, zuletzt abgerufen am: 02.04.2025