NFDM – Notfalldatensatzmanagement
Notfalldaten können freiwillig von Versicherten auf der Gesundheitskarte sicher hinterlegt werden. So können beim Eintreten eines Notfalls diese Daten zu einer verbesserten Behandlung herangezogen werden. Ansprechpartner ist der behandelnde Arzt oder Zahnarzt.
Folgende Informationen können im Notfalldatensatz auf der Gesundheitskarte gespeichert werden:
- Chronische Erkrankungen, z. B. Diabetes, koronare Herzerkrankungen, wichtige frühere Operationen etc.
- Seltene Erkrankungen
- Regelmäßig eingenommene Medikamente, z.B. Blutverdünner
- Allergien und Unverträglichkeiten (wichtig für z. B. allergische Reaktionen)
- Weitere wichtige medizinische Hinweise, z. B. Schwangerschaft oder Implantate (z. B. künstliches Hüftgelenk, Herzschrittmacher etc.)
- Datensatz persönlicher Erklärungen: Organspenderausweis, Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht, zu benachrichtigende Person im Notfall. Hier kann ggf. auch hinterlegt werden, wo weitere Informationen (z. B. im Geldbeutel, bei einem Notar oder in einem Ordner im häuslichen Umfeld) zu finden sind.
Quelle: https://www.gematik.de/anwendungen/notfalldaten/, zuletzt abgerufen am: 02.04.2025