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Kostenübernahme für technische Hilfsmittel

Sofern Ihr Antrag angenommen wurde, übernimmt Ihre Pflegekasse voraussichtlich folgende Kosten (für „technische Hilfsmittel“):

  • Pflegebedürftige ab dem 18. Lebensjahr müssen 10 % der Kosten pro technischem Pflegehilfsmittel übernehmen. Maximal jedoch nur bis zu 25 € pro Mittel.
  • Notwendige Änderungen, Instandsetzungen und Ersatzbeschaffung von Pflegehilfsmitteln sowie die Ausbildung in ihrem Gebrauch werden ebenfalls übernommen.
  • Größere Geräte werden häufig leihweise an Versicherte überlassen. In diesem Fall trägt die Kasse bis zu 100 % Kosten.
  • Kosten, die nach Ermessen der Pflegekasse „über das Maß des Notwendigen hinausgehen“, müssen selbst getragen werden