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Finanzierungs­möglichkeiten

für die berufliche Pflege

Digitalisierungsstrategie

Gemäß der aktuellen Gesetzgebung haben ambulante Einrichtungen die Möglichkeit unterschiedliche Finanzierungswege zu bestreiten. In den folgenden Grafiken können Sie sehen, welche Optionen Ihnen hier zur Verfügung stehen. Wenn Sie sich auf mit Ihrem Unternehmen auf den Weg der Digitalisierung begeben, nehmen Sie sich die Zeit folgende Punkte zu bedenken:

Ideen & Erfolgschancen

Gibt es gesetzliche Vorgaben und Fristen?

Bestandsaufnahme

Wo stehen wir?

Veränderungsbedarf & Aufgaben

Was brauchen wir und was müssen wir dafür tun?

Kosten, Recht und Finanzierung

Professioneller & technischer Bedarf

Wen und was brauchen wir?

LET's GO !!!

Handlungsleitfäden Digitalisierung

Bei der Digitalisierung des eigenen Pflegedienstes muss vieles beachtet werden. Nicht nur auf die Refinanzierungsmöglichkeiten und gesetzliche Vorschriften kommt es an. Gerade die „weichen“ Faktoren, wie die Befähigung und enge Einbindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Themen wie Datenschutz und Sicherheit, spielen eine entscheidende Rolle für Gelingen oder Scheitern von Digitalisierungsprojekten.

Im Rahmen des Verbundprojekts „KoLeGe“ wurde am Institut für Arbeit und Wirtschaft der Universität Bremen äußerst hilfreiches und umfangreiches Infomaterial erarbeitet, das ganz konkret auf viele Fragen eine Antwort gibt und hilft, an alles Wichtige zu denken. Diese Informationen stehen als Handlungsleitfäden zum Download bereit. Hier finden Sie viel Nützliches zu den Themen:

Finanzierung der digitalen Transformation in der Pflege

Welche Optionen haben Sie und Ihr Unternehmen, um die rechtlichen und finanziellen Herausforderungen der Digitalisierung zu leisten?

Förderprogramm

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) – Digitalisierung zur Entlastung von Pflegekräften in ambulanten und stationären Einrichtungen

Seit dem 1. Januar 2019 ist das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) in Kraft zur Entlastung von Pflegepersonal in ambulanten und stationären Einrichtungen. Neben zusätzlicher Pflegestellen und Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für Pflegende liegt ein Fokus des Gesetzes auf die finanzielle Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen für stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen, um die Digitalisierung in der Pflege voranzubringen.

Die Voraussetzungen, Ziele, Inhalte und Durchführung der Förderung der Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen sowie das Verfahren zur Vergabe der Fördermittel wird durch die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 8 Absatz 8 SGB XI zur Förderung der Digitalisierung in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen geregelt. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Richtlinien am 26.04.2019 genehmigt.

Förderzeitraum: 1. Januar 2019 – 31. Dezember 2030

Die Richtlinien wurden aufgrund des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetzes (DVPMG) zuletzt am 14.07.2021 geändert.

Was wird gefördert?

Für die Anschaffung von digitaler oder technischer Ausrüstung oder Software gibt es einen einmaligen Zuschuss durch die Pflegeversicherung in Höhe von bis zu 12.000 Euro je Einrichtung (maximal werden jedoch bis zu 40% der Gesamtkosten kofinanziert). Je Einrichtung können also inklusive Eigenmittel Maßnahmen von bis zu 30.000 Euro finanziert werden.

Antragsverfahren

Es gibt zwei Optionen zur Antragstellung

Prospektiv

Der Antrag wird auf Basis eines Kostenvoranschlages eingereicht. Der Antragsteller verpflichtet sich, die Umsetzung zeitnah durchzuführen.

Retrospektiv

Die Maßnahmen werden auf Basis von Rechnungen beglichen.

Der Antrag wird an die Pflegekasse, deren Landesverband oder Verband der Ersatzkassen e.V. eingereicht.

Der Antrag muss schriftlich erfolgen und folgendes beinhalten:

    • Name, Sitz und Institutionskennzeichen (IK) der Pflegeeinrichtung
    • Name, Anschrift des Trägers der Einrichtung
    • Maßnahmenbeschreibung: Zweckmäßigkeit und Umfang
    • Angaben zu Herstellern
    • Gesamtkosten / laufende Kosten (z.B. Wartung etc.)
    • Rechnungsbelege



Die Informationen wurden über die Quelle: GKV Spitzenverband 01 / 2023 zusammengestellt.

Mehr Informationen finden Sie hier.

Weitere Informationen

  • Die Auszahlung erfolgt erst nach Vorlage der Rechnungsnachweise
  • Abweichungen über verausgabte Mittel bedürfen einer erneuten Bescheidung
  • Die Kosten werden an das ausgeschriebene Konto der Einrichtung überwiesen
  • Die zuständige Pflegekasse informiert die Landesverbände der Pflegekassen und der Privaten Krankenversicherung e.V. über die Bescheidung und Höhe der Fördermittel

Weitere Fördermöglichkeiten zur Finanzierung der Digitalisierung in der Pflege

Es gibt verschiedene Wege, die digitale Transformation im Gesundheitswesen zu finanzieren.

Kredite für Unternehmen gibt es u.a. folgende:

KfW – Förderkredit großer Mittelstand

Für

Unternehmen mit maximal 500 Mio. Euro Jahresumsatz

Was wird gefördert?

Investitionen und laufende Kosten

Kredithöhe

bis zu 25 Mio. Euro Kredit

Mehr Informationen

Finden Sie dazu hier bei der KFW

KfW – ERP-Förderkredit KMU

Für

KMUs, Einzelunternehmer/innen, Freiberufler/innen, Gründer/innen

Was wird gefördert?

Anschaffungen und laufende Kosten

Mehr Informationen

Finden Sie dazu hier bei der KFW

KfW – ERP – Digitalisierungs- und Innovationskredit

Für

Mittelständische Unternehmen, Frei­berufler/innen, Unter­nehmen in Gründung

Was wird gefördert?

Investitionen und Betriebsmittel in den Bereichen Innovation und Digitalisierung

Kredithöhe

Kreditvolumen zwischen 25.000 und 25 Millionen Euro

Mehr Informationen

Finden Sie dazu hier bei der KFW

KfW- ERP – Gründerkredit – Startgeld

Für

Junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind

Was wird gefördert?

Anschaffungen und Betriebsmittel

Mehr Informationen

Finden Sie dazu hier bei der KFW

Förderungen für Digitalisierungsberatungen:

Programm unternehmens Wert:Mensch plus (uWM plus)

Für

KMUs

Was wird gefördert?

Prozessberatung für: Digitalisierungsstrategie im Unternehmen und innovative Arbeitskonzepte umfasst zwölf Beratungstage (ca. fünf bis sechs Monate)

Förderhöhe

Förderquote von 80 Prozent, Eigenanteil von 20 Prozent des Beratungshonorars

Mehr Informationen

Finden Sie dazu hier bei der KFW

„Digital Jetzt“

Für

Unternehmen aller Branchen bis 499 Beschäftigte ausgenommen sind Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Unternehmen

Was wird gefördert?

Digitalisierungsprozesse im Unternehmen, Digitale Technologien (Modul 1), Mitarbeiterqualifizierung (Modul 2)

Förderhöhe

Zuschuss, muss nicht zurückgezahlt werden, max. Fördersumme 50.000 Euro pro Unternehmen, Förderquote:

  • Bis 50 Beschäftigte: bis zu 40 %
  • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 35 %
  • Bis 499 Beschäftigte: bis zu 30 %.
  • Voraussetzung: Digitalisierungsplan
  • Antrag bis 31. Dezember 2023 stellen

Mehr Informationen

Finden Sie dazu hier bei der KFW

„go-digital“

Für

Gewerbliche Unternehmen mit weniger als 100 Mitarbeitern

Was wird gefördert?

  • Beratung und Umsetzung zu Digitalisierungsprozessen im Unternehmen
  • 5 Module (Digitalisierungsstrategie, IT-Sicherheit, Digitalisierte Geschäftsprozesse, Datenkompetenz – go-data und Digitale Markterschließung)
  • Förderung erfolgt über das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Fördersumme

  • 50 % bei Beratertagessatz von maximal 1.100 Euro (ohne Umsatzsteuer)
  • für max. 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr

Mehr Informationen

Finden Sie dazu hier bei der KFW

Zukunftszentrum Berlin

Für

Berliner KMUs

Was wird gefördert?

  • individuelle Unternehmensberatung
  • zur Digitalisierung und Künstlichen Intelligenz
  • Arbeitsorganisation
  • auch einzelne Lernmodule buchbar

Fördersumme

kostenlos, maximal 5 Tage bzw. 40 Beratungsstunden

Mehr Informationen

Finden Sie dazu hier bei der KFW