Menschen mit beeinträchtigter Hörfähigkeit nehmen häufig nicht wahr, wenn es an ihrer Haustür klingelt. Visuelle Klingeln verknüpfen das Läuten an der Haustür mit visuellen Signalen in den Wohnräumen. Klingelt es an der Tür, dann gehen die angeschlossen Leuchtmittel in den Wohnräumen an und aus. Dieses visuelle Signal informiert den/die Bewohner/-in darüber, dass jemand an der Haustür steht. Dieses visuelle Signal kann zusätzlich mit einer Verstärkung der Lautstärke des Klingeltons oder mit einem Vibrationskissen verbunden werden.
Hörgeschädigte Menschen verpassen keine Besuche von Freundinnen und Freunden, Angehörigen, dem Pflege- oder ärztlichen Dienst mehr. Dies steigert die Teilhabe am sozialen Leben.
Einige Modelle müssen professionell unterputz verbaut werden. Für den Fall einer baulichen Veränderung in Mietwohnungen ist ggf. die Zustimmung der Hausverwaltung vorab einzuholen.