Seit der Einführung des Digitale-Versorgung-Gesetzes können Gesundheits-Apps, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gemäß § 139e SGB V anerkannt wurden, von der Krankenkasse erstattet werden. Ein Verzeichnis über diese Anwendungen finden Sie hier: DIGA-Verzeichnis
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