Leben Pflege Digital

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

was nützt die beste Pflege-App, wenn der Zielgruppe das Wissen oder die technischen Mittel fehlen, sie einzusetzen? Und was kommt eigentlich mit dem erwarteten Anschluss an die Telematikinfrastruktur auf Pflegeinrichtungen zu? Zentrale Themen, die uns bei LEBEN – LEBEN – DIGITAL, dem Kompetenzzentrum Pflege 4.0, intensiv beschäftigen. Was sich im Bereich Pflege 4.0 sonst noch so tut, können Sie unserem zweiten Newsletter entnehmen.

Übrigens: Verstehen Sie diesen Newsletter gerne auch als Einladung zum Austausch und schicken Sie uns Ihre Anregungen und Ihr Feedback zu. Schreiben Sie uns hierfür einfach eine E-Mail an info@lebenpflegedigital.de - wir freuen uns auf Sie!

 

Ihr LEBEN – PFLEGE – DIGITAL Team

Produkte der Pflege 4.0

Vernetzte Geräte und Programme, die pflegebedürftige Menschen, Angehörige und beruflich Pflegende in ihrem (Berufs-) Alltag tatkräftig unterstützen, sind ein ganz wesentlicher Aspekt von Pflege 4.0. Doch aufgrund der Vielfältig- und Schnelllebigkeit des Marktes kann man schnell den Überblick verlieren.

Genau deswegen haben wir auf unserer Webseite einen Bereich eingerichtet, in dem wir die wichtigsten Produktkategorien der Pflege 4.0 aufzeigen. Da wir unsere Produktseite regelmäßig anpassen und ausbauen, lohnt es sich für Sie, immer wieder einmal hier vorbeizuschauen:

Produktübersicht

Gerne nehmen wir Ihre Produkt-Tipps mit auf. Haben Sie Vorschläge oder Anregungen für hilfreiche Produkte, die wir bisher noch nicht aufgeführt haben? Schreiben Sie uns bitte an: info@lebenpflegedigital.de

Finanzierungswege

Häufig werden nicht alle Kosten für eine Ausstattung mit Produkten der Pflege 4.0 erstattet. Dies ist ein Hemmnis bei der Verbreitung von eigentlich hilfreicher Technik. Ein wichtiger Weg zur Kostenübernahme für pflegebedürftige Menschen durch die Pflegekassen führt über das Hilfsmittelverzeichnis.

Dabei war die Auswahl an "Pflege 4.0-Hilfsmitteln" bisher eher übersichtlich - was nicht zuletzt an dem komplizierten Prozess für Hersteller liegen mag. Der GKV-Spitzenverband hat nun zwei neue Untergruppen für die Produktgruppe 52 "Digitale Pflegehilfsmittel" eingerichtet und ruft öffentlich zu mehr Anträgen von Herstellern auf:

Zur Pressemitteilung

Mehr Informationen zu möglichen Finanzierungswegen für Produkte aus dem Bereich Pflege 4.0 finden Sie hier:

Finanzierung
Gesetzgebung

In seiner Rede zur 1. Lesung des Gesetzesentwurfs zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) setzt der Gesundheitsminister drei Schwerpunkte, die mit diesem Gesetz verfolgt werden sollen:

  1. Ausbau der Telemedizin
  2. Digitale Pflegeanwendungen (DiGA)
  3. Das E-Rezept

Wir dürfen gespannt sein, welchen Einfluss dieses Gesetz auf den Ausbau der Telemedizin, die Entwicklung und Nutzung der DiGA (digitalen Gesundheitsanwendungen) sowie die Erweiterung des E-Rezepts auf das Gesundheitssystem ausüben wird.

Mehr erfahren
Befähigung

Im Zuge der Diskussion rund um die digitale Teilhabe von älteren und pflegebedürftigen Menschen, spielt das Thema Befähigung eine immer größer werdende Rolle. Denn wie gesagt: Was nützt die beste Pflege-App, wenn sie keiner bedienen kann?

Dabei lohnt sich wie immer der Blick über den regionalen Tellerrand: In Baden-Württemberg hat sich das Projekt GESUNDHALTERN@BW dieses Themas mit dem Fokus auf digitale Pflegeanwendungen angenommen. Herausgekommen ist dabei eine Weiterbildung zum/zur digitalen Gesundheitsbotschafter/-in, die GESUNDALTERN@BW gemeinsam mit dem Landesmedienzentrum Baden-Württemberg im März dieses Jahres erstmalig angeboten hat.

Wir von Leben – Pflege – Digital werden dieses spannende Projekt weiter beobachten und halten Sie natürlich auf dem Laufenden.

 

GESUNDALTERN@BW
Weiteres

Entlastung in der Langzeitpflege durch Pflege 4.0

Eine neue Studie der Bertelsmann-Stiftung befasst sich mit den Chancen, die Pflege 4.0 für die Langzeitpflege bietet. In Fallanalysen wurde dabei ein enormes Potenzial zur Entlastung der Arbeitnehmenden und Verbesserung der Arbeitsbedingungen herausgearbeitet. 

Damit Pflege 4.0 ihr Potenzial im Langzeitsetting aber entfalten könne, müsse sie richtig eingesetzt werden. Einfach nur innovative Technik ohne begleitende Maßnahmen anzuschaffen, könne sich sogar negativ auswirken. Vielmehr brauche es eine offene Organisationskultur, frühzeitige Einbeziehung aller Arbeitsebenen und eine organisationsübergreifende Vernetzung.

Eine ausdrückliche Leseempfehlung für alle Interessierten:

Zur Studie

D21 Digital Index 2020/2021

Das jährliche Lagebild der Initiative D21 ist erschienen. Der Bericht zeigt auf, dass digitale Gesundheits- und Fitnessanwendungen zunehmend ihren Platz in der Gesellschaft finden. Beim Thema Nutzung digitaler Dienstleistungen im ärztlichen Kontext (Telemedizin/Videosprechstunde) gibt es aber noch Luft nach oben. Erst 34 % der Bevölkerung können sich vorstellen, sich auf diesem Wege behandeln zu lassen. Kommende Studien werden sicher zeigen, ob die Bereitschaft aufgrund von Corona zukünftig steigen wird. Spannend finden wir in diesem Zusammenhang, dass immerhin 19 % der über 60-jährigen und 10 % der über 70-jährigen bereit dazu wären, sich technisch entsprechend auszurüsten, um auf diesem Wege mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt in Kontakt zu treten - auch dann, wenn sie diese Technik ansonsten nicht einsetzen würden.    

Zum Bericht

Digitalisierung für Gesundheit

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat sein Gutachten 2021 vorgelegt.

Die Gutachterinnen und Gutachter machen u. a. deutlich, dass Deutschland bei der Digitalisierung seines  Gesundheitssystems weit hinter anderen Ländern zurückstehe. Hier müsse dringend eine umfassende Digitalisierungsstrategie in Angriff genommen werden, bei der das Patientenwohl im Zentrum stehe. Ausgehend vom Patientenwohl sei der Staat hier aufgefordert, die notwendigen Rahmenbedingungen bzgl. der Finanzierung, des Netzzugangs, der System- und Datensicherheit sowie des Datenschutzes zu schaffen.

Entgegen der bisherigen Strategie empfiehlt der Sachverständigenrat, dass die ePA (elektronische Patientenakte) für jede Bundesbürgerin und jeden Bundesbürger automatisch bei der Geburt angelegt wird. Eine Widerspruchsmöglichkeit solle aber eingeräumt werden. Spannend erscheint die Stellungnahme auch im Hinblick auf die gegenwärtige Ausgestaltung der ePA: Hier wird die Befürchtung geäußert, dass die Komplexität der ePA in ihrer aktuellen Form viele Versicherte überfordern könne, womit eine unzureichende Nutzung zu befürchten sei.

Für alle, die noch mehr erfahren wollen, hier weitere, spannende Themen, derer sich der Sachverständigenrat angenommen hat:

  1. Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
  2. Forschungsdaten
  3. Digitale Gesundheitskompetenz sowie
  4. Strategien für ein dynamisch lernendes Gesundheitssystem
Zum Gutachten

LEBEN – PFLEGE – DIGITAL 

Kompetenzzentrum Pflege 4.0 

 

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