Der Weg der Digitalisierung
Gemäß der aktuellen Gesetzgebung haben stationäre Einrichtungen die Möglichkeit, unterschiedliche Finanzierungswege zu bestreiten. In den folgenden Grafiken zeigen wir auf, welche Optionen Ihnen hier zur Verfügung stehen.
Wenn Sie sich auf mit Ihrer Einrichtung auf den Weg der Digitalisierung begeben, nehmen Sie sich die Zeit folgende Punkte zu bedenken:
Förderrichtlinien des GKV-Spitzenverbandes
Der GKV-Spitzenverbandes hat Richtlinien nach § 8 Absatz 8 SGB XI zur Förderung der Digitalisierung in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen erstellt.
Welche Möglichkeiten haben Sie und Ihre Einrichtung nach § 8 Absatz 8 SGB XI, um die rechtlichen und finanziellen Herausforderungen der Digitalisierung zu leisten?
Es gibt zwei Optionen zur Antragstellung

Prospektiv
Der Antrag wird auf Basis eines Kostenvoranschlages eingereicht. Der Antragsteller verpflichtet sich, die Umsetzung zeitnah durchzuführen.
Retrospektiv
Die Maßnahmen werden auf Basis von Rechnungen beglichen.

Der Antrag wird an die Pflegekasse, deren Landes oder Verband der Ersatzkassen e.V. eingereicht.
Der Antrag muss schriftlich erfolgen und folgendes beinhalten:
- Name, Sitz und Institutionskennzeichen (IK) der Pflegeeinrichtung
- Name, Anschrift des Trägers der Einrichtung
- Maßnahmenbeschreibung: Zweckmäßigkeit und Umfang
- Angaben zu Herstellern
- Gesamtkosten / laufende Kosten (z. B. Wartung etc.)
- Rechnungsbelege
Hinweis: Bei Leasing-Verträgen dürfen nur die Kosten, die bis 31.12.2020 anfallen, angegeben werden.
Die Informationen wurden über die Quelle: GKV Spitzenverband 08 / 2020 zusammengestellt.
Mehr Informationen finden Sie hier:
Weitere Informationen
- Die Auszahlung erfolgt erst nach Vorlage der Rechnungsnachweise
- Abweichungen über verausgabte Mittel bedürfen einer erneuten Bescheidung
- Die Kosten werden an das ausgeschriebene Konto der Einrichtung überwiesen
- Die zuständige Pflegekasse informiert die Landesverbände der Pflegekassen und den Privaten Krankenversicherung e.V. über die Bescheidung und Höhe der Fördermittel
Alternative Finanzierungswege
zur digitalen Transformation in der beruflichen Pflege
Es gibt verschiedene Wege, die digitale Transformation im Gesundheitswesen zu finanzieren. Neben dem oben genannten Möglichkeiten der Refinanzierung über § 8 Abs. 8 SGB XI vergibt zum Beispiel die Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) Kredite für Unternehmen.
Im folgenden finden Sie die unterschiedlichen Möglichkeiten im Detail:
KfW – Unternehmenskredit
- Für Unternehmen die mind. 5 Jahre an Markt sind
- Für Anschaffungen und laufende Kosten
Mehr Informationen finden Sie hier:
ERP – Digitalisierungs- und Innovationskredit
- Kreditvolumen zwischen 25.000 und 25 Millionen Euro
- Für Investitionen und Betriebsmitteln in den Bereichen Innovation und Digitalisierung
Mehr Informationen finden Sie hier:
ERP – Gründerkredit – Universell
- Für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind
- Für Anschaffungen und laufenden Kosten
Mehr Informationen finden Sie hier:
ERP – Gründergeld – StartGeld
- Bis zu 125.000 Euro für Gründervorhaben
- Finanzierung von Investitionen und laufenden Kosten
- Kein Eigenkapital erforderlich
Mehr Informationen finden Sie hier: